Was passiert mit meinem toten Tier?
Wenn ein Haustier stirbt landet es normalerweise in einer Tierkörperbeseitigungsanlage, auch Abdeckerei genannt.
Die meisten Tierbesitzer sind erschüttert wenn sie erfahren, wie achtlos ihr Freund dort nach den vielen gemeinsamen Jahren entsorgt wird.
Wenn Sie Ihr Tier bei Ihrem Tierarzt zurücklassen,
ohne etwas anderes zu verfügen, wird Ihr Tier in die
Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht.
Was genau ist eine Tierkörperbeseitigungsanlage?
Ein totes Tier (=Tierkörper) wird in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt bzw. weiterverarbeitet.
Zwischen Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln, verendeten Nutztieren und ähnlichem werden die toten Haustiere in Containern gesammelt und schließlich zu Tiermehlen, Tierfetten bzw. Tierölen verarbeitet.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Seit dem 1. Januar 2004 gilt in der Bundesrepublik
die EU-Verordnung 1774. Sie löste das alte deutsche
"Tierkörperbeseitigungsgesetz" ab. Die neue EU-Verordnung schreibt
unter anderem vor, dass Tierkadaver oder Abfälle von toten Tieren
nur noch in Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt werden dürfen.
Damit verbietet diese Verordnung im Prinzip also die Bestattung von
Heimtieren.
Im Gesetz zur Ausführung des Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg vom
14. Dezember 2004 (GBI. S. 914) ist in § 2 geregelt: Tierkörper von
Heimtieren unterfallen nicht der Einzugsbereichsregelung, falls sie:
-auf speziell für diesen Zweck zugelassenen Plätzen vergraben werden
-auf eigenem Gelände, nicht jedoch in
Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher
Wege und Plätze unter einer mindestens 40 cm starken Erdschicht
vergraben oder
- durch Verbrennen in einer zugelassenen Verbrennungsanlage
beseitigt werden
Welche Möglichkeiten habe ich also?
Wenn Sie Ihrem Tier diesen würdelosen Weg in die
Tierkörperbeseitigungsanlage ersparen wollen und die Gewissheit über
den
letzten Verbleib haben möchten, sollten Sie sich auch um ein der
Beziehung angemessenes Ende Bemühen.
Sie haben die Möglichkeit Ihr Tier einäschern zu lassen. Die Asche Ihres Tieres wird dann ganz nach Ihren Wünschen entweder in einer Urne an Sie zurückgegeben oder in einem Sammelgrab beigesetzt.
Geschichte der
Tierbestattung
Seit etwa 12.000 Jahren finden bereits rituelle Beisetzungen toter Tiere statt. Als besonders frühe Beispiele gelten die Gräber von Männern und Hunden aus dem Natufian in Israel (12000-11000 v. Chr.). Ähnliche Gräber mit Katzen fand man in Zypern, die bereits vor 10.000 Jahren Katzen als Haustiere hielten. Auch die Ägypter hatten eine ausgeprägte Tierbestattungskultur, da Sie zahlreiche Tiere für heilig hielten.
Bei uns in Deutschland gab es ebenfalls eine Blütezeit der Tierbestattungen. So wurden im Mittelalter bei den Alemannen, den Franken und den Sachsen Menschen häufig zusammen mit ihren Hunden und Pferden beigesetzt. Es gab aber auch Einzelgräber für die tierischen Freunde. So wurden beispielsweise in Halberstadt Hundegräber aus dem 13/14.Jh und in Siegburg aus dem 16.Jh gefunden.
Heute gibt es weltweit unzählige Tierfriedhöfe.
Viele Großstädte verfügen über einen Tierfriedhof. In Deutschland
entstanden die ersten modernen Tierfriedhöfe etwa in der Mitte des
19. Jahrhunderts. Hauptsächlich Hunde und Katzen werden dort
bestattet, aber auch kleinere Haustiere, Zirkustiere oder Pferde.
Die Bestattung der toten Tiere erfolgt ähnlich wie beim Menschen in
Särgen und Urnen.
Beliebter als eine Beisetzung auf einem Tierfriedhof ist in der
westlichen Welt mittlerweile die Einäscherung der Haustieres. Das
hängt zum Teil mit den strengen gesetzlichen Bestimmungen zusammen
und zum Anderen mit dem Wunsch des Tierhalters sein Haustier bei
sich zu wissen. Häufig werden die Urnen mit der Asche des Haustieres
zu Hause aufbewahrt, oder die Asche des Tieres wird im Garten oder
am Lieblingsort der Tieres beigesetzt.